Positionspapier zu den Berliner Wahlen zum Abgeordnetenhaus 2011
Positionspapier zu den Berliner Wahlen zum Abgeordnetenhaus 2011
16.02.2011:
Der Rat für die Künste Berlin vertritt die Berliner Kultur als ein frei gewähltes und unabhängiges Gremium. Zu seinen Mitgliedern gehören sowohl Vertreter/innen der verschiedenen Kulturinstitutionen als auch freie Künstler/innen. Seit seiner Gründung im Jahr 1994 begleitet der Rat für die Künste beratend und kritisch die kulturpolitische Entwicklung Berlins. Aufgrund seiner Initiative wurden u. a. der Hauptstadtkulturfonds und der Projektfonds Kulturelle Bildung eingerichtet. Der Rat für die Künste hat durch seine Arbeit maßgeblich dazu beigetragen, dass Berlin weltweit als eine überaus lebendige, attraktive und kreative, international orientierte Kulturmetropole wahrgenommen wird.
Die Forderungen des Rats für Künste – Zusammenfassung
I. Der Rat für die Künste fordert die Erhöhung des Kulturbudgets auf mindestens 3% des Gesamthaushaushalts.
II. Der Rat für die Künste fordert den Erhalt der Lottomittel für die Kultur.
III. Der Rat für die Künste setzt sich für ein verstärktes Engagement für Diversität und interkulturelle Öffnung ein. Obwohl es seitens der Berliner Kulturpolitik einschlägige Bemühungen gibt, greifen die vorhandenen Instrumente bislang nicht, wenn es darum geht, die interkulturelle Öffnung in den Institutionen zu verankern und migrantische Akteure als aktive Nutzer und Mitgestalter zu gewinnen. Daher fordert der Rat für die Künste die Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten auf, einen Fonds für kulturelle Vielfalt zur Förderung von nachhaltigen und innovativen Strategien der Publikums- und Personalentwicklung zu schaffen, die der kulturellen Situation in Berlin gerecht werden.
IV. Der Rat für die Künste Berlin fordert , dass die politisch-konzeptionelle Steuerung des Programms „Kulturelle Bildung“ als zentrale Querschnittsaufgabe für Politik und Verwaltung verstetigt wird. Die Ansiedlung bei der KPB-GmbH wird grundsätzlich als falsch eingeschätzt. Eine ressortübergreifende Einrichtung „Kulturelle Bildung“ muss die Kompetenzen und Mittel erhalten, zwischen Einrichtungen der Kultur, der Bildung sowie der Ausbildung auf Bezirks-, Landes- und Bundesebene aus eigener Initiative aktiv werden zu können. Dem konzeptionellen und materiellen Engagement der Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Aufgabe „Kulturelle Bildung“ muss ein vergleichbares Engagement der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung folgen.
V. Der Rat für die Künste fordert, in der kommenden Legislaturperiode die Rolle der bezirklichen Kultur für die kulturelle Infrastruktur der Stadt wiederzubeleben und die strukturellen Defizite in den Bereichen Mittelzuweisung und Personalentwicklung zu beheben, die zur Schließung von Einrichtungen und dem Wegfall von Aufgabenbereichen führten und führen werden. Die Kostenleistungsrechnung in den Bezirken als Basis der Budgetierung im Kulturbereich ist abzuschaffen. Die Stärkung der bezirklichen Bibliotheken aber auch der Neubau der Zentral- und Landesbibliothek muss dabei besondere Unterstützung erfahren.
VI. Der Rat für die Künste fordert eine Rückbesinnung auf die Bedeutung des öffentlichem Raums in seinen unterschiedlichen Qualitäten – Zugangsfreiheit, Allgemeingut, Raum für Demokratie – sowie einen respektvollen Umgang mit Baukultur und Kunst im öffentlichen Raum. Die Erteilung von Genehmigungen für kommerzielle Veranstaltungen bzw. Events auf öffentlichen Plätzen muss deutlich eingeschränkt werden.
VII. Der Rat für die Künste fordert einen ständigen Sitz im Rundfunkrat.
VIII. Der Rat für die Künste fordert einen ständigen Sitz im Beirat des Hauptstadtkulturfonds.
IX. Der Rat für die Künste fordert: Bei den Jobcentern, der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales sowie in den Bezirken muss die Bedeutung des Kultursektors in Berlin mehr Berücksichtigung finden und stärker als Handlungsfeld bei der Entwicklung von zukünftigen Programmen und Maßnahmen verankert werden. Ziel muss sein, der Kunst und Kultur einen deutlich höheren Prozentsatz an Beschäftigungsmaßnahmen einzuräumen.
X. Der Rat für die Künste fordert: Die Berliner Politik muss sich ernsthaft mit den prekären Arbeitsbedingungen der in von öffentlicher Hand geförderten Projekten tätigen Künstler/innen auseinandersetzen und für diese dringend eine Honoraruntergrenze einführen. Die Einrichtung eines disponiblen Fonds zur Kofinanzierung bei Matching Fund/-Optionen bzw. zur Akquirierung von Drittmitteln.
KULTUR MACHT BERLIN – Zur Kulturpolitik für Berlin Berlin hat neben den etablierten Kultureinrichtungen eine überaus lebendige und vielfältige, international geprägte Kunst- und Kulturszene, die die Stadt als Aktionsfeld immer wieder neu erobert. Darüber hinaus wirkt eine starke Kreativwirtschaft in der Stadt und tragen vielfältige Einrichtungen und Initiativen des Bundes, der Bundesländer, ausländischer Vertretungen und nicht zuletzt privater Träger zum umfassenden und originellen kulturellen Angebot bei, durch das Berlin gegenwärtig eine große Faszination auf in- und ausländische Besucher ausübt und das die Stadt auch für ihre Bewohner zu einem attraktiven, lebenswerten Ort macht. Dass in Berlin Kunst und Kultur im Vergleich zu anderen Städten eine besondere Rolle spielen, bestätigen alle einschlägigen Studien: Danach ist der Kultur- und Kreativbereich nicht nur der einzige Wirtschaftsbereich in Berlin, der expandiert und von Jahr zu Jahr an Bedeutung gewinnt; vielmehr werden – vor dem Hintergrund der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung gesehen – für Berlin Kunst und Kultur zusammen mit den Wissenschaften die entscheidenden Zukunftsressourcen sein. Es kommt hinzu, dass Berlin aufgrund seiner historischen Entwicklung schon immer in besonderem Maße durch Problemlagen geprägt ist, die nicht zuletzt in den unterschiedlichen kulturellen Traditionen und Sozialisationen seiner Bürger begründet sind. Schließlich scheint festzustehen, dass die kulturelle Kompetenz aller Angehörigen unserer Gesellschaft eine der wichtigsten Kompetenzen sein wird, um auf die Anforderungen der zukünftigen gesellschaftlichen Entwicklungen konstruktiv reagieren zu können. Vor diesem Hintergrund argumentiert der Rat für Künste und sind seine mit diesem Papier vorgelegten Ideen und Forderungen zu verstehen. Generell bewegt uns die Tatsache, dass die politisch Verantwortlichen in Berlin Kunst und Kultur nicht als eine Hauptsache für Berlin wahrnehmen, sondern – wie andernorts üblich – immer noch als Zugabe behandeln, auf die es sich im Zweifelsfall mehr oder weniger verzichten ließe. Doch was hätte Berlin zu bieten, wenn die derzeit so aktive Kunst- und Kulturszene die Stadt verließe? Wenn es eine Stadt in Deutschland gibt, die sich keinen nachlässigen Umgang mit Kunst und Kultur leisten kann, dann ist dies Berlin. Wir erwarten daher, dass Kulturpolitik zu einem zentralen Thema der Infrastrukturpolitik gemacht und systematisch daran gearbeitet wird, die Kunst- und Kulturszene sowie die Kreativwirtschaft zu stärken und zu erproben, wie kulturell bedingte Konflikte und Blockaden konstruktiv gewendet und in Kreativpotentiale umgewandelt werden können. Denn Kultur macht Berlin.
I. Erhöhung des Kulturbudgets Die wirtschaftliche und inhaltliche Bedeutung der Kultur für die Stadt Berlin kann auch in der Zukunft nur durch ihre ausreichende Finanzierung durch die Öffentliche Hand gesichert werden. Der Rat für die Künste fordert daher eine Erhöhung des Kulturbudgets auf mindestens 3 % des Gesamthaushalts des Landes Berlin.
II. Erhalt der Lottomittel Die für die Kultur in Berlin enorm wichtige Förderpolitik der Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin wäre in ihrer Substanz gefährdet, wenn das staatliche Glücksspielmonopol liberalisiert würde. Der Rat für die Künste erwartet von der Politik daher ein uneingeschränktes Bekenntnis zum staatlichen Glücksspielmonopol.
III. Kulturelle Vielfalt Einrichtung eines Fonds In Berlin leben Menschen mit vielfältigen Herkünften und Erfahrungshorizonten zusammen. Die Vielfalt der Berliner Bevölkerung bildet sich jedoch in den Kultureinrichtungen nicht ab: Die rund 863.000 Berliner/innen mit Migrationshintergrund (Stand 2008) sind in den Kultureinrichtungen sowohl inhaltlich als auch Besucher/innen bzw. Mitarbeiter/innen unterrepräsentiert. Hier herrscht dringender Handlungsbedarf: Nur durch den produktiven Umgang mit kultureller Diversität, der Vielfalt als Chance und Ressource für alle begreift, wird es gelingen, das wachsende soziale Gefälle zwischen Arm und Reich zu überwinden. Der Rat für die Künste setzt sich für ein verstärktes Engagement bezüglich Diversität und interkultureller Öffnung ein. Die vorhandenen Instrumente der Berliner Kulturpolitik greifen bislang nicht, wenn es darum geht, die interkulturelle Öffnung in den Institutionen zu verankern und die migrantischen Akteure als aktive Nutzer und Mitgestalter zu gewinnen. Daher fordert der Rat für die Künste die Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten auf, einen “Fonds für kulturelle Vielfalt” zur Förderung von nachhaltigen und innovativen Strategien zur Publikums- und Personalentwicklung zu schaffen, die der kulturellen Situation in Berlin gerecht werden. 7 Im Unterschied zum Fonds für interkulturelle Projektarbeit, der künstlerische Projekte von in Berlin lebenden Migrant/innen und Migranten fördert, stehen die Entscheidungsträger/innen, Besucher/innen und Mitarbeiter/innen der in Berlin tätigen Institutionen und Initiativen im Fokus des neuen Fonds: Es gilt, die Teilhabe zugewanderter Menschen am kulturellen Kapital Berlins und ihre Gestaltungsmöglichkeiten zu stärken, indem inhaltliche Angebote erweitert, Zugangsschwellen abgebaut und Partizipationsmöglichkeiten geschaffen werden. Dabei plädiert der Rat für die Künste für die Kooperation auf Augenhöhe zwischen unterschiedlichen Akteuren mit klar definierten Zielen. Der “Fonds für kulturelle Vielfalt” soll projektspezifische Partnerschaften zwischen Kultureinrichtungen und Akteuren mit Expertise zu Fragen der Migration ermöglichen mit dem Ziel, die Themen der Einwanderungsgesellschaft abzubilden, Zugangsmöglichkeiten zu Kulturangeboten zu verbessern und Menschen mit Migrationshintergrund als Besucher, Mitarbeiter und Gremienmitglieder zu gewinnen, zu motivieren und zu qualifizieren. Kooperation auf Augenhöhe Als Partner für Projekte des „Fonds für kulturelle Vielfalt“ kommen in Berlin tätige Kultur- und Bildungseinrichtungen, Vereine, Künstlerkollektive, Initiativen oder Einzelakteure in Frage, die Erfahrung mit Fragen der Migration mitbringen. Dabei soll die Zusammenarbeit von unterschiedlichen Institutionen ebenso ermöglicht werden wie das Zusammenwirken von Initiativen und Einzelakteuren. Der Fonds für kulturelle Vielfalt soll auf den Ebenen des Programms, des Publikums und des Personals ansetzen.
Die gemeinsame Zielsetzung soll auf folgende Handlungsfelder gerichtet sein:
• Entwicklung von inhaltlichen Anbebote, die relevante Themen der Einwanderungsgesellschaft mit künstlerischen Mitteln verhandeln und die kulturelle Teilhabe fördern
• Verstärkte Einbindung von Künstlerinnen, Intellektuellen, Akteuren der Kreativwirtschaft mit Migrationshintergrund in die Programmentwicklung und -gestaltung • Abbau von Zugangsschwellen durch Entwicklung von zielgruppenspezifischen Veranstaltungsformaten, Vermittlungsangeboten und Marketingkonzepten sowie Besucherforschung
• Öffnung und Sensibilisierung der Kultureinrichtungen
• Qualifizierung von Nachwuchs und Mitarbeiter/innen
Standort- und stadtteilbezogene Projekte sollen dabei bevorzugt gefördert werden. Damit soll zum einen den etablierten Einrichtungen zu einer neuen gesellschaftlichen Verankerung in ihrer unmittelbaren Umgebung verholfen und zum anderen die Stadtentwicklung in benachteiligten Arealen gefördert werden, in denen soziale Brennpunkte und Kreativitäts-Hotspots oftmals geografisch zusammenfallen. Relevanz und Partizipation Zur Diversifizierung der Publika gilt es, Relevanz für die Nutzer herzustellen: Kulturangebote werden nur dann wahrgenommen, wenn sie für das eigene Leben relevant sind. Dazu gehört, dass die Fragen und Konflikte der eigenen Lebenswelt verhandelt werden. Die künstlerische Auseinandersetzung soll das kulturelle Selbstverständnis der Einwanderungsgesellschaft um neue Perspektiven erweitern. Zur thematischen Erweiterung des Programmangebotes hat es sich bewährt, gesellschaftliche Gruppierungen in die Planungsphase der Projekte einzubeziehen. Es gilt, Künstler/innen, Intellektuelle und Meinungsführer/innen mit migrantischem Hintergrund in die Programmentwicklung einzubeziehen. So sollen Projekte gefördert werden, die mittels künstlerischen Strategien und partizipativer Praktiken zur Aneignung von Kulturangeboten führen und zur Bedeutungsproduktion ermächtigen. Die vielen Geschichten der Einwanderungsgesellschaft sollen zu Gehör kommen, die Interpretationen der neuen Mitbürger sichtbar machen können. Um kulturelle Teilhabe zu ermöglichen ist der Abbau von Zugangsschwellen notwendig. Dazu gehört die Förderung von Mehrsprachigkeit in Kulturinstitutionen, qualitative und quantitative Besucherforschung, Entwicklung von Angeboten, die zur Erschließung bestehender Institutionen einladen ebenso wie die Zusammenarbeit mit Trägern der außerschulischen kulturellen Kinder- und Jugendbildung. Personalentwicklung: Talente fördern In den Arbeitsfeldern Kunst, Vermittlung, Verwaltung oder Technik sind Mitarbeiter/innen mit Migrationshintergrund unterrepräsentiert. Zugleich wandern qualifizierte Berliner/innen mit Migrationshintergrund oftmals wegen mangelnder Arbeitschancen in andere Großstädte ab. Zur Herausbildung qualifizierter Mitarbeiter/innen sollen durch den „Fonds für kulturelle Vielfalt“ Nachwuchskräfte gefördert werden. Im Rahmen eines Mentoring-Programm sollen Volontariatsstellen für Nachwuchskräfte mit migrantischem Hintergrund geschaffen werden, die von erfahrenen Akteuren der Kulturbereichs bzw. der Kreativwirtschaft in ihrer beruflichen Entwicklung betreut werden. Um die Antragsteller zur Neueinstellung zu motivieren soll der Einsatz von Mitarbeiter/innen mit migrantischem Hintergrund in der Organisation und Durchführung der geförderten Projekte selbst mit einer Sonderförderung bedacht werden können,. Auch die Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen zum Diversity Management für Mitarbeiter/innen der Kultureinrichtungen soll unterstützt werden. Chancen: „cultural citizenship“ Nur wer mit Chancengleichheit an den symbolischen Ressourcen der Gesellschaft teilhaben kann, versteht sich als „cultural citizen“ einer Stadt. Diese Erfahrung ist längst nicht für alle Einwohner Berlins eine Selbstverständlichkeit. Durch den „Fonds für kulturelle Vielfalt“ könnten für die Kultureinrichtungen eine neue gesellschaftliche Verankerung und für Berlin die Chance entstehen, kreative Potenziale für die gesamtgesellschaftliche Entwicklung freizusetzen.
Vor diesem Hintergrund stellt der Rat für die Künste fest und fordert:
Der Rat für die Künste fordert die Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten auf, einen „Fonds für kulturelle Vielfalt“ zur Förderung von nachhaltigen und innovativen Strategien zur Publikumsund Personalentwicklung zu schaffen, die der kulturellen Situation in Berlin gerecht werden. Für den Erfolg des Fonds ist die Einbeziehung von Menschen mit migrantischem Hintergrund in die Jury von wesentlicher Bedeutung. Um eine gesamtstädtische und –gesellschaftliche Wirkung erzielen zu können, ist zunächst ein Fondsvolumen von mindestens 1 Mio. Euro jährlich erforderlich.
IV. Kulturelle Bildung Einrichtung eines ressortübergreifenden Referats Gelungene „Kulturelle Bildung“ bezeichnet weniger die Teilhabe an dieser oder jener Form von Kultur, sondern die Fähigkeit, die Bedingtheit des eigenen Wahrnehmens und Handelns erkennen und Äußerungen wie Handlungen anderer Personen und Gruppen als ebenbürtig wahrnehmen, sie in ihrem jeweiligen Eigensinn akzeptieren, respektieren und möglicherweise verstehen zu können. „Kulturelle Bildung“ ist ferner ein Weg, mit künstlerischen Hervorbringungen aller Art in ein unmittelbares Verhältnis zu treten – das Erlernen von künstlerischen Techniken oder die Reflexion künstlerischer Arbeit kann sie daher ebenso wenig wie Ausbildung und Bildung in anderen Bereichen ersetzen. „Kulturelle Bildung“ ist schließlich ein persönlicher Erfahrungs- und Erkenntnisprozess, den einzelne Individuen nach Maßgabe ihrer Interessen und Fähigkeiten vollziehen. „Kulturelle Bildung“ kann nicht verordnet, sondern nur ermöglicht werden. Daher bezeichnet „Kulturelle Bildung“ im gesellschaftspolitischen Sinn die Aufgabe, Bedingungen zu schaffen, im Rahmen derer Institutionen, Berufsgruppen und Personen, die im Alltag ohne Bezug zu den jeweils anderen ihren Zielen, Interessen und entsprechend spezialisierten Tätigkeiten nachgehen, Formen des Austauschs und der Kommunikation finden und entwickeln können. „Kulturelle Bildung“ als Auftrag an Schulen und Kultureinrichtungen kann die Defizite, die aus einer jahrzehntelang nachlässigen Kultur-, Bildungs- und Sozialpolitik insbesondere im Hinblick auf Menschen mit einem so genannten Migrationshintergrund resultieren, nicht kompensieren. Auch als ein Mittel zum so genannten „Audience Development“ oder zur allfälligen „Profilbildung“ der Schulen ist „Kulturelle Bildung“ missverstanden und in jedem Fall nicht geeignet.
Vor diesem Hintergrund stellt der Rat für die Künste fest und fordert:
1. Der Rat für die Künste Berlin fordert, dass die politisch-konzeptionelle Steuerung des Programms „Kulturelle Bildung“ als zentrale Querschnittsaufgabe für Politik und Verwaltung verstetigt wird. Die Einrichtung eines ressortübergreifenden Referats „Kulturelle Bildung“, muss die Kompetenzen und Mittel erhalten, zwischen einschlägigen Einrichtungen der Kultur, der Bildung sowie der Ausbildung auf Bezirks-, Landes- und Bundesebene aus eigener Initiative aktiv zu werden. „Kulturelle Bildung“ ist als zentrale Querschnittsaufgabe für Politik und Verwaltung bei der landeseigenen „Kulturprojekte Berlin GmbH“ falsch angesiedelt.
2. Der „Fortschrittsbericht zur Umsetzung des Rahmenkonzepts Kulturelle Bildung“ vom 21. April 2010, vorgelegt dem gemeinsamen Ausschuss für Kulturelle Angelegenheiten und Bildung / Jugend / Familie, listet lediglich die in der ersten Umsetzungsphase (bis 2009) bereits finanzierten Positionen (u. a. Projektfonds Kulturelle Bildung; Projektdatenbank; Evaluierungsbaukasten Kulturelle Bildung) auf. Der Rat für die Künste fordert, alle weiteren im Rahmenkonzept „Kulturelle Bildung“ definierten und vom Abgeordnetenhaus beschlossenen Maßnahmen unverzüglich zu realisieren. Dazu gehört an erster Stelle die Einsetzung von Kulturbeauftragten an Berliner Schulen. Die Realisierung der einschlägigen Maßnahmen durch das mögliche Engagement Dritter (z.B. Kulturstiftung des Bundes) kann die entsprechenden Verpflichtungen nicht ersetzen.
3. Dem konzeptionellen und materiellen Engagement der Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Aufgabe „Kulturelle Bildung“ muss ein vergleichbares Engagement der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung folgen. Der Rat für die Künste stellt fest, dass die Bildungsverwaltung bisher weder konzeptionelle oder inhaltliche noch organisatorische Initiativen im Zusammenhang mit der Aufgabe „Kulturelle Bildung“ hervorgebracht hat .
4. Dringend einer Lösung bedarf die Unterstützung der Patenschaften zwischen Kultur- und Bildungsträgern. Für eine gesicherte Weiterführung und den Ausbau der Patenschaften fordert der Rat für die Künste eine ausreichende Basisfinanzierung aller langfristig (auf mindestens 3 Jahre) angelegten Patenschaften. Diese Finanzierung sollte paritätisch von der Bildungs- und der Kulturverwaltung getragen werden.
V. Berlin und seine Bezirke Wiederbelebung der kulturellen Infrastruktur Berlin ist eine Metropole, die aus zwölf unterschiedlichen Großstädten von jeweils weit mehr als 200.000 Einwohner/innen besteht: den Bezirken. Der kulturelle Reichtum der Stadt wird in seiner Vielfalt und Diversität von diesen dezentralen Kulturbereichen geprägt. Zwischen dem zentralem und den dezentralen Kulturbereichen drohen sich jedoch erhebliche Disproportionen zu entwickeln, die es zu beheben gilt. Die besondere Funktion der Kunst- und Kulturämter als wichtigstem Instrument zur Verbesserung der kulturellen Infrastruktur in den Berliner Bezirken muss wieder gestärkt werden. Die Berliner Kunst- und Kulturämter haben in ihrer Grundstruktur drei wesentliche Aufgaben: • Erarbeitung und Sicherung eines stadtteilorientierten und damit dezentralen Kulturangebots in allen Sparten • Förderung von im Stadtteil wirksamen kulturell-künstlerischen Vorhaben und Projekten der „Kulturellen Bildung“ sowie Künstlerförderung • Administrative, koordinierende und beratende Zuständigkeit in allen Belangen bezirklicher Kultur (z.B. Erinnerungskultur im Stadtraum, Kunst am Bau, Kunst im öffentlichen Raum, Infrastrukturbereitstellung, etc.)
Durch die Wahrnehmung dieser Aufgaben erfüllen die Kunst- und Kulturämter wichtige Funktionen bei der Entwicklung einer städtischen Kultur, die nicht von den zentralen und überregionalen Kulturinstitutionen wahrgenommen werden können. Sie sind:
• Orte der Kontinuität und der Stabilisierung im Stadtteil – als öffentliche kommunale Angebote in qualitativer Abgrenzung zu privaten, freien und kommerziellen oder so genannten „Leuchtturm“-Angeboten
• Orte der aktiven Vernetzung der unterschiedlichen Szenen und Akteure, insbesondere mit der freien Szene sowie der Kultur- und Kreativwirtschaft • Orte der Professionalisierung von freien Künstler/innen und Kunstvermittler/ innen
• Orte der Diversität und der Präsentation diverser Kulturen
• Orte der Vermittlung und der „Kulturellen Bildung“
• Orte der kontextualisierten Auseinandersetzung mit thematischen, kulturellen, historischen und lokalen Fragestellungen
• Orte der Durchlässigkeit und der Experimente
Die Kunst- und Kulturämter ermöglichen es so, Personen einen Zugang zu Kunst und Kultur zu eröffnen, die stärker als andere an den Lebensraum ihres jeweiligen Bezirks gebunden sind: Kinder und Jugendliche, Familien, ältere Menschen, etc. Im Rahmen der kulturellen Bildung und Vermittlung von Medien- und Informationskompetenz spielen auch die öffentlichen Bibliotheken Berlins eine Rolle. Neben der Stärkung der bezirklichen Bibliothekssysteme ist der Neubau der Zentral- und Landesbibliothek ein wichtiger Meilenstein, um an einem Ort die Vielfalt der Medien zu allen kulturellen Bereichen jedermann verfügbar zu machen und damit kulturelles Interesse und kulturelle Entwicklung in Berlin zu fördern. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass die Kostenleistungsrechnung als Basis für die Budgetierung im Kulturbereich mit der daraus resultierenden Systematik einer reinen quantitativen Zählung von Angeboten den Anforderungen, der Qualität und auch den Leistungen der Kultur in den Bezirken nicht gerecht wird und einer dringenden Überarbeitung bedarf, wenn nicht sogar abgeschafft gehört.
Vor diesem Hintergrund stellt der Rat für die Künste fest und fordert: Ziel der kommenden Legislaturperiode muss es sein, die Rolle der bezirklichen Kultur für die kulturelle Infrastruktur der Stadt wiederzubeleben und die strukturellen Defizite in den Bereichen Mittelzuweisung und Personalentwicklung zu beheben, die zur Schließung von Einrichtungen und dem Wegfall von Aufgabenbereichen führen. Die Kostenleistungsrechnung als Basis der Budgetierung der bezirklichen Kulturbereiche ist abzuschaffen. Die Stärkung der bezirklichen Bibliotheken und der Neubau der Zentral- und Landesbibliothek ist in diesem Zusammenhang von besonderer Bedeutung.
VI. Kommerzialisierung des öffentlichen Raums Zugangsfreiheit – Allgemeingut – Raum für Demokratie Der Rat für die Künste beobachtet daher mit zunehmender Sorge die fortschreitende Kommerzialisierung und Privatisierung des öffentlichen Raums. Dieses Phänomen hat mehrere Dimensionen: Öffentliche Räume werden immer häufiger durch kommerzielle Veranstaltungen besetzt, durch die das Recht des Einzelnen auf freien Zugang einschränkt wird. Dabei handelt es sich meistens um Räume von hoher symbolischer und künstlerischer Bedeutung, die durch die Fremdnutzung entwertet werden. Darüber hinaus werden öffentliche Institutionen zunehmend zu kommerziellem Denken und Handeln gezwungen, indem sie z.B. ihre Räume dem bürgerschaftlichen Engagement nicht mehr kostenlos zur Verfügung stellen dürfen. Somit werden sie in ihrer primären Rolle – der Allgemeinheit zu dienen – eingeschränkt. Der Berliner Liegenschaftsfonds handelt, obwohl er öffentliches Eigentum verwaltet, de facto nach rein kommerziellen Kriterien. Kunst und Kultur spielen dabei keine Rolle. Die Politik des Liegenschaftsfonds muss als Instrument der Stadtentwicklung und zur Bereitstellung sowie Sicherung von preisgünstigen Räumen für die freie Kunst- und Kreativszene eine bedeutende Rolle spielen.
Vor diesem Hintergrund stellt der Rat für die Künste fest und fordert:
1. Rückbesinnung auf die Bedeutung von öffentlichem Raum in seinen unterschiedlichen Qualitäten – Zugangsfreiheit, Allgemeingut, Raum für Demokratie.
2. Respektvoller Umgang mit Baukultur und Kunst im öffentlichen Raum. Die Erteilung von Genehmigungen für kommerzielle Veranstaltungen bzw. Events auf öffentlichen Plätzen muss deutlich eingeschränkt werden.
3. Stärkung der gemeinnützigen Rolle von öffentlichen Institutionen, insbesondere als Ort des bürgerschaftlichen Diskurses, sowie die Aufhebung des Kommerzialisierungsdrucks.
4. Das Abgeordnetenhaus von Berlin muss die Vergabe-, Veräußerungskriterien für öffentliche Immobilien im kulturellen Interesse überarbeiten und die Einbeziehung von Fachleuten des Kulturbereichs in die Vergabegremien des Berliner Liegenschaftsfonds sicher zu stellen, z.B. durch die Berufung einer Vertreterin bzw. eines Vertreters des Rates für Künste in die entsprechenden Aufsichtsgremien. Kulturkonzepte müssen Vorrang vor kommerziellen Investorenkonzepten erhalten, deren Ergebnisse die Verdrängung von Kunst und Kultur sind.
VII. Ständiger Sitz im Rundfunkrat Zum gesetzlichen Sendeauftrag der öffentlich-rechtlichen Medien gehört es, den Bürgern umfassend und ausgewogen Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung anzubieten. Besonders im Fernsehen lässt sich beobachten, dass Kultur zunehmend als quotengefährdender Problemfall und nicht als genuine öffentliche Aufgabe verstanden wird. Es ist Aufgabe des Rundfunkrats, die Offenheit des Zugangs zum Programm der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten für verschiedene gesellschaftlich relevante Gruppen zu garantieren. Zurzeit ist die Kultur im örtlichen Rundfunkrat unterrepräsentiert. Vor diesem Hintergrund fordert der Rat für die Künste einen ständigen Sitz im Rundfunkrat Berlin-Brandenburg.
VIII. Ständiger Sitz im Beirat Hauptstadtkulturfonds Die Existenz des Hauptstadtkulturfonds geht auf die Initiative des Rats für die Künste zurück. Die Vergabekriterien und Grundsätze wurden im Einvernehmen mit dem Rat für die Künste aufgestellt, der auch ein Mitglied in der Jury stellte. Unabhängig von dem Vorschlagsrecht, von dem der Rat für die Künste entsprechend ausgewogener Kriterienkataloge Gebrauch macht, halten wir die damalige Praxis für sinnvoll, um die politische Rückkoppelung mit der Berliner Kulturszene aber auch kritische Begleitung der Entscheidungen zu gewährleisten. Daher fordert der Rat für die Künste, einen ständigen Sitz im Beirat des Hauptstadtkulturfonds.
IX. Kultur und Arbeitsmarkt Kontinuität für Arbeitsverhältnisse qualifizierter Kulturschaffender Die tariflich gebundenen Kultureinrichtungen im Land Berlin müssen die zwischen Land und Gewerkschaften abgeschlossenen Tarife (z.B. TV-L) anwenden können, ohne dass die daraus erwachsenen Lasten aus den ohnehin engen Haushalten der Institutionen bestritten werden. Um die aktive Kulturarbeit der Einrichtungen uneingeschränkt aufrechterhalten zu können, fordert der Rat für die Künste vom Land Berlin einen Finanzausgleich für tarifbedingte Steigerungen der Personalkosten von Kultureinrichtungen. Die ständige finanzielle Unsicherheit der kulturellen Institutionen produziert eine Vielzahl struktureller Probleme. Den Berliner Kulturinstitutionen – und hier vor allem den bezirklichen wie den freien Einrichtungen – fehlen qualifizierte Mitarbeiter/innen. Die finanzielle Situation der Einrichtungen erlaubt es in der Regel nicht, das für Organisation, Verwaltung und Betreuung nötige Personal fest einzustellen. Allein mit ehrenamtlicher Tätigkeit sind Spielstätten, Projekt- und Ausstellungsräume jedoch nicht aufrechtzuerhalten. Um den Fortbestand von Kulturinitiativen, die den Reichtum einer dezentralen und daher effektiven Kunstvermittlung ausmachen, zu gewährleisten, bleibt den Berliner Kulturinstitutionen häufig nur die Möglichkeit, Menschen auf dem zweiten oder dritten Arbeitsmarkt zu beschäftigen. Solche Stellen werden etwa im erfolgreichen Programm der „Initiative Kulturarbeit in Berlin“ (Kommunalkombi) und zahlreichen weiteren Maßnahmen unterschiedlicher Arbeitsträger (BEZ, AGH-Entgelt, MAE) angeboten. Allerdings sind diese Stellen zeitlich befristet und in weiten Teilen so schlecht entlohnt, dass die Teilnehmer/ innen in prekären Verhältnissen leben, obwohl sie hoch qualifizierte Tätigkeiten ausüben. Auch kann bei kurzfristigen Maßnahmen innerbetrieblich keine Kontinuität bei Arbeitsabläufen aufgebaut werden, sodass die Qualität der Tätigkeiten eingeschränkt ist. Zudem erschwert die Bindung an die Bezirke (eine Ausnahme bildete die Initiative Kulturarbeit) die Besetzung von Stellen mit entsprechenden Arbeitssuchenden. Berliner Kultur jenseits der großen Häuser basiert auf der Ausbeutung bzw. Selbstausbeutung von Akteuren ebenjener Kunstszene, die den Ruf Berlins als Hauptstadt der jungen, unabhängigen, experimentellen Kunst im hohen Maße prägt. Hier droht die massenhafte Verarmung – oder Abwanderung – hochqualifizierter Fachleute. Aus der Perspektive des Berliner Arbeitsmarktes gibt es ein überproportional hohes Reservoir an kulturaffinen und mit entsprechender Ausbildung qualifizierten arbeitsuchenden Personen. Notwendig ist eine wesentlich verbesserte finanzielle Ausstattung der kleinen, freien oder der bezirklichen Kulturorte, um hier Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt schaffen zu können. Da dies nicht sofort möglich scheint, sollte wenigstens das Hilfsmittel „Zweiter Arbeitsmarkt“ besser auf die Bedürfnisse kultureller Orte abgestimmt sein. Derzeit werden Beschäftigungsverhältnisse aber generell drastisch reduziert, was für zahlreiche Projekte eine Existenzbedrohung darstellt. Erste Vereine mussten bereits ihre bedeutsame Arbeit einstellen. In Anbetracht der Tatsache, dass das Programm der „Initiative Kulturarbeit in Berlin“ (Kommunalkombi) im Oktober 2011 ausläuft und andere Programme des zweiten Arbeitsmarktes zu wenig im Kulturbereich greifen, muss bei den Jobcentern, der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales sowie den Bezirken die Bedeutung des Kultursektors für Berlin eine angemessenere Berücksichtigung finden und stärker als Handlungsfelder bei der Entwicklung von zukünftigen Programmen und Maßnahmen verankert werden. Vor diesem Hintergrund fordert der Rat für die Künste: Solange die eigenständige Finanzierung von zusätzlichen Stellen an kulturellen Institutionen auf dem ersten Arbeitsmarkt nicht möglich ist, ist der Kultur ein höherer Prozentsatz an den Beschäftigungsmaßnahmen im Allgemeinen zuzugestehen.
X. Einführung einer Honoraruntergrenze Der überragenden Bedeutung der Kultur und der Künste für das Image Berlins und ihrer (inter) nationalen Relevanz stehen prekäre Arbeitsbedingungen der Künstler/innen gegenüber. Die Bruttolöhne der in von öffentlicher Hand geförderten Projekten künstlerisch / kulturell Tätigen bewegen sich oftmals zwischen 2 und 6 Euro pro Stunde (ausgehend von einer 40-Stunden-Woche). Davon müssen die Künstler/innen zusätzlich noch ihre Beiträge zur Kranken-, Renten- und Sozialversicherung (im Idealfall KSK) zahlen. Die Kosten für eine notwendige Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine private Rentenvorsorge addieren sich hinzu bzw. geraten zu einem Luxus, auf den verzichtet wird. Vor diesem Hintergrund stellt der Rat für die Künste fest und fordert: Die Berliner Politik muss sich ernsthaft mit den prekären Arbeitsbedingungen der in von öffentlicher Hand geförderten Projekten tätigen Künstler/innen auseinandersetzen und dringend Voraussetzungen schaffen für die Einführung einer Honoraruntergrenze. Des Weiteren hält der Rat für die Künste die Einrichtung eines disponiblen Fonds zur Kofinanzierung bei Matching Fund/- Optionen bzw. zur Akquirierung von Drittmitteln. Schlussbemerkung Aufnahme der Forderungen in die Regierungsprogramme für Berlin Der Rat für die Künste bietet an, sein gebündeltes Wissen und seine reichen Erfahrungen aus kulturellen und künstlerischen Zusammenhängen in den politischen Diskurs einzubringen. Die hier vorgelegten Gedanken zur „Kultur macht Berlin“ sollen als Grundlage für einen gemeinsamen Diskussionsprozess zwischen Kulturakteur/innen und Politiker/innen dienen, damit die politischen Weichen so gestellt werden können, dass Kultur in Berlin und die Kulturmetropole Berlin eine dauerhafte Zukunft haben. Der Rat für die Künste erwartet von den politischen Parteien die Aufnahme seiner Forderungen in ihre Regierungsprogramme für Berlin.