Wahlprüfsteine 2016
01.08.2016
Rat für die Künste – Wahlprüfsteine 2016
Berlin wächst. Wie jüngste Studien beweisen, ist Berlin deutschlandweit die Stadt mit dem größten und rasantesten Bevölkerungswachstum in Korrelation mit einem kontinuierlichen Wirtschaftswachstum und einer Verdichtung des Stadtraums. Diese wachsende Stadt bringt immense Herausforderungen für Kunst und Kultur als zentrale Faktoren der Identifikation und Partizipation in einer komplexen urbanen Gesellschaft mit sich. Um diesen Aufgaben gerecht zu werden, muss Kultur ressortübergreifend als Querschnittsaufgabe verstanden werden und darf nicht unter rein ökonomischen Kriterien betrachtet werden. Der Rat für die Künste sieht im Sinne einer zukunftsfähigen, visionären Kulturpolitik drei große Handlungsfelder:
1. Berlins Kulturpolitik muss die Kulturproduktion stärken
Die Berliner Kunst- und Kulturproduktion und ihre Protagonist*innen sind maßgeblicher Motor für die wachsende Stadt.
Wir fordern: eine Stärkung der Produktions- und Präsentationsorte, eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen der in der Stadt arbeitenden Künstler*innen und eine Wertschätzung der Berliner Kunst und Kultur.
Wir fragen: Wie berücksichtigen Sie ressortübergreifend die Belange der Kultur in allen relevanten Planungen und Maßnahmen?
Mit welchen Maßnahmen schaffen Sie im Berliner Förderdschungel Transparenz, Effizienz, Bürokratieabbau und Vereinheitlichung der Maßnahmen?
2. Kulturpolitik muss auch Stadtentwicklungspolitik heißen.
Kultur braucht in einer wachsenden Stadt Räume, die sie bezahlen und dauerhaft nutzen kann.
Wir fordern: ein stadtentwicklungspolitisches Handlungskonzept für den Erhalt und die Weiterentwicklung des Kulturstandortes Berlin unter Beteiligung der Bezirke.
Wir fragen: Welche Zeitschiene sehen Sie für ein stadtentwicklungspolitisches Handlungskonzept, welche Beteiligten und welches Verfahren?
Wie wollen Sie die bezirkliche Kulturarbeit in die Lage versetzen, sich am Prozess der Stadtentwicklung zu beteiligen?
3. Kulturpolitik muss gesellschaftliche Teilhabe stärken.
Kulturelle Teilhabe trägt zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei. Allerdings bildet sich die Vielfalt der Stadt nicht in den Institutionen ab.
Wir fordern: einen signifikanten Ausbau des Projektfonds Kulturelle Bildung und die Einrichtung eines Diversity-Fonds.
Wir fragen: Welche Strategien haben Sie, um Berlins Diversität auch bei Publikum, Programm und Personal von Kulturinstitutionen angemessen abzubilden?
Zu den einzelnen Handlungsfeldern:
1. Kulturpolitik stärkt Berliner Kulturproduktion
Die künstlerische Produktion in Berlin hat einen hervorragenden Ruf und setzt international Maßstäbe. Eine Besonderheit dieser Stadt ist die vielfältige Freie Szene, d.h. neben den Institutionen und festangestellten Künstler*innen arbeitet ein Großteil der Berliner Künstler*innen in freien Strukturen. Für beide Bereiche gilt es, langfristig Mittel und Räume für die Produktion zu sichern und Aufwüchse bzw. Inflationsausgleich herzustellen, um das eklatante Missverhältnis von steigenden strukturellen Kosten und sinkenden Mitteln für die Produktion aufzuhalten. Langfristig muss vor allem die Freie Szene finanziell besser ausgestattet werden, um das Ungleichgewicht von künstlerischer Produktivität und finanzieller Investition zu reduzieren.
Folgende Themenfelder müssen bearbeitet werden:
– Evaluierung und Neuordnung der vorhandenen Förderinstrumente
– Stärkung der Ankerinstitutionen (vor allem Schaffung von Mitteln für künstlerische Produktion)
– Überarbeitung der Verschränkung von Bundes- und Landesförderung (Neuordnung des Hauptstadtkulturfonds, hier vor allem Ausschluss von Regelförderungen )
– Vereinfachung im Zuwendungsrecht und von Förderinstrumenten (u.a. Erhöhung von Zuwendung durch Stipendien, Verlängerung von Förderzeiträumen)
– Erhöhung des Kulturanteils im neu geschaffenen City Tax-Fonds, Erhöhung des Kofinanzierungsfonds
– Erhöhung der Sichtbarkeit der Berliner Kunst und Kultur (Beteiligung des Landes an Kunst- und Kulturmarketing, Berücksichtigung von Kultur bei der Wirtschaftsförderung)
– Entwicklung neuer Fördermodelle zwischen Projekt- und institutioneller Förderung, um z.B. Festivals und Initiativen von überregionaler Bedeutung Planungssicherheit zu ermöglichen. Diese Fördermodelle sollen praxisorientiert Verwaltungsaufwände für Empfänger wie Geber verringern.
– Überarbeitung der »Allgemeinen Anweisung zur Förderung von privatrechtlich organisierten Theatern und Theater-/Tanzgruppen« (Neuordnung der lang-, mittel- und kurzfristigen Förderungen für Spielstätten und freie Gruppen/Ensembles)
– Erhöhung des Anteils an Beschäftigungsmaßnahmen für Kulturinstitutionen.
– Schaffung neuer Instrumente vor allem zur bezirksübergreifenden Umsetzung. Garantie eines Berliner Anteils an den Instrumenten und Programmen.
Dies bedeutet für die einzelnen Genres:
LITERATUR
1. Entwicklung eines tragfähigen Konzepts für Berlins Literaturszene mit klaren Perspektiven für dessen Akteure.
2. Angemessene Erhöhung der seit Jahren desolaten finanziellen Ausstattung der Berliner Literaturhäuser.
3. Schaffung weiterer Arbeitsstipendien für Autorinnen unter Berücksichtigung sämtlicher literarischer Genres sowie der Berufsgruppen Übersetzer*innen und Illustrator*innen. Berücksichtigung von nicht-deutschsprachigen Literaturschaffenden. Schaffung von Anschlussstipendien.
4. Erarbeitung und Verabschiedung eines Berliner Bibliotheksgesetzes zum Erhalt und Ausbau eines literarisch vielfältigen Angebots und seiner Vermittlung. Insbesondere Stärkung der Rolle der Bezirksbibliotheken als zentrale, kosten- und barrierefreie Bildungseinrichtungen. Erhöhung der Ankaufsbudgets. Kontinuierlicher Ausbau der zentralen und dezentralen digitalen Angebote der Bezirksbibliotheken
5. Schaffung eines Berliner Literaturfonds, insbesondere für Projekte der freien Literaturszene.
BILDENDE KUNST
1. Sicherung und Ausbau des Berliner Atelierbestandes
2. Weitere Stabilisierung der bestehenden institutionellen Strukturen (KW, Kulturwerk des bbk, etc…)
3. Weitere Stabilisierung und Ausbau der neuen Fonds nach entsprechender Evaluierung (Ausstellungsvergütungen, Recherche- und Arbeitsstipendien, Ausstellungsfonds Kommunaler Galerien, Auszeichnung der Projekträume)
4. Erhöhung der Projektförderung für Bildende Kunst!
DARSTELLENDE KUNST
1. Justierung der Förderstruktur Darstellende Kunst, um die Durchlässigkeit zwischen einzelnen Förderstufen zu garantieren. Dies umfasst:
a. Die Überarbeitung der Konzeptförderung, um den gänzlich unterschiedlichen Bedürfnissen von Produktions- und Präsentationsorten einerseits und Künstler*innen andererseits gerecht zu werden.
b. Die Sicherung und Erhöhung der finanziellen Ausstattung der Einstiegs-, Einzelprojekt- und Basisförderung, um die Umsetzung der Honoraruntergrenzen in geförderten Projekten zu gewährleisten.
c. Die Erhöhung der Anzahl von Arbeits- und Recherchestipendien.
2. Sicherung bestehender Arbeitsräume
3. Stärkung der Produktions- und Präsentationsorte (Ankerinstitutionen) durch Produktionsetats, die längerfristige Kooperationen mit Künstler*innen und nationalen und internationalen Präsentationspartnern ermöglichen. Dadurch würden Projektfördermittel direkt den Künstler*innen zugutekommen und der Zustand, dass Künstler*innen die Infrastruktur – von Produktionsstrukturen bis hin zu Arbeitsräumen und Präsentationsplattformen – fast in Gänze mitfinanzieren müssen, würde beendet.
TANZ
Die Kunstform TANZ hat in Berlin kaum Anteil an institutioneller Förderung, es bedarf dringend einer Verbesserung der strukturellen Bedingungen:
1. Schaffung eines Hauses mit institutioneller Förderung;
2. spezifische Strukturförderung von Spielstätten und Orten für Tanz; Kooperationsmodelle mit für Tanz geeigneten Bühnen.
3. Schaffung von Strukturen für eine adäquate Nachwuchsförderung im Tanz.
MUSIK
1. Bezahlbare Arbeits- und Probenräume für Musiker*innen
2. Arbeitsstipendien für Musiker*innen und (interdisziplinäres) Arbeiten mit Klang
3. Mindesthonorar für Musiker*innen für Live-Auftritte (bei öffentlich geförderten Veranstaltungen)
4. Unterstützung der diversen Auftrittsorte der freien Szene durch Erstattung der GEMA-Gebühren (siehe Hamburger Modell)
5. Erstattung oder Erlass der Einkommenssteuer nach §50a EStG für beschränkt Steuerpflichtige (sog. Ausländereinkommensteuer) bis zu einem Nettohonorar von 1500 €. Dies garantiert eine weitere Diversifizierung der Präsentationen und die internationale Bedeutung Berlins als Musikstadt.
6. Wiedereinrichtung eines Ausstellungsortes für Klangkunst
7. Auflösung der Förderung in verschiedene Musikbereiche unter Berücksichtigung der Veränderungen zwischen analoger und digitaler Musikproduktion.
8. Einrichtung eines spartenübergreifenden Instrumentenfundus (insbesondere seltener analoger und digitaler Instrumente).
9. Unterstützung der Digitalisierung von Musikarchiven und musikalischen Nachlässen.
10. Entwicklung geeigneter Kooperationsmodelle von Institutionen des Musikbereichs mit der freien Szene
11. Schaffung eines „Hauses der Musik“. Ein szenenübergreifendes Produktions- und Aufführungshaus, das den spezifischen Arbeits- und Produktionsbedürfnissen der freien Musiker*innen gerecht wird.
12. Musikschulen: Etablierung eines Grundstocks an fest angestelltem musikpädagogischem Personal insbesondere für die Bereiche Kooperationen mit Kitas und allgemeinbildenden Schulen, für Ensembleleitungen, musikalische Früherziehung und Inklusion. Weiterhin unerlässlich sind feste Stellen für ständige Stellvertretungen der Leitungen, Fachbereichsleitungen und Verwaltungen. Ausbau des Angebots jenseits von Einzel- oder Gruppenunterricht (z.B. Angebote für Geflüchtete)
FILM
1. Filmförderung darf nicht nur wirtschaftliche Standortpolitik sein, sondern auch ermöglichen, dass Filmschaffende neue Geschichten und Erzählweisen ermöglichen.
2. Die Vermittlung von Filmkompetenz gehört in Schulen auf den Lehrplan.
3. Filmfestivals in freier Trägerschaft gehören zur Freien Szene und brauchen dementsprechend Unterstützung.
2. Kulturpolitik ist Stadtentwicklungspolitik
Bevölkerungswachstum, Wirtschaftswachstum und eine Verdichtung des Stadtraums haben auch Auswirkungen auf die Kultur. Erforderlich ist eine Stadtpolitik, die die Kultur in die Lage versetzt, mit dem allgemeinen Wachstum mitzuhalten und die durch diesen Wachstum verursachten neuen Aufgaben- und Themengebieten zu gestalten. Das verlangt die Berücksichtigung kultureller Interessen bei der Liegenschaftspolitik, der Bestandssicherung kultureller Räume, der Planung und Bereitstellung von neuen Räumen für Kunst und Kultur in der Wachsenden Stadt und die Entwicklung eines stadtentwicklungspolitischen Handlungskonzepts. Ein entscheidender Punkt hierbei ist die zeitgemäße Präsenz von Kunst und Kultur an den Schauplätzen von gesamtgesellschaftlicher Dringlichkeit, z.B. hinsichtlich der Aufnahme von Geflüchteten oder der Überwindung der sozialen Spaltung der Stadt. Hierzu ist eine gesetzliche wie finanzielle Aufwertung der Kunst- und Kulturarbeit der Bezirke essentiell.
Die Forderungen im Einzelnen:
1. Einrichtung eines aus Initiativen, Interessenvertretern und Wissenschaft bestehenden Rats für Räume zur Beratung des Senats bei Liegenschafts- und stadtentwicklungspolitischen Entscheidungen. Systematische Untersuchung des Raumbedarfs von Kultur sowie Entwicklung mittel- und langfristiger Zielstellungen und Strategien.
2. Schaffung eines Kulturimmobilien-Fonds mit und in einer gemeinnützigen Trägerschaft.
3. Zeitnahe Umsetzung von Modellprojekten durch kulturorientierte Konzept- und Entwicklungsverfahren an ausgewählten Standorten. Festlegung größerer Liegenschaften und Entwicklungsgebiete für künstlerisch-kulturelle Nutzung.
4. Entwicklung von Satzungen und baurechtlichen Instrumenten zum Erhalt und Schaffung von gemischten und gewachsenen Quartieren, an denen sich auch Kunst und Kultur wiederfinden. Schaffung rechtlicher Grundlagen für die Kombination von Arbeiten und Wohnen in räumlicher Nähe.
5. Substantielle Erweiterung bestehender Programme zur Förderung von räumlicher Infrastruktur für künstlerische Arbeit und Präsentation.
6. Entwicklung einer Quartiersvision zur Stärkung von kultureller und sozialer Vielfalt vom Humboldt-Forum bis Alexanderplatz. Entwicklung einer Vision für die Nutzung des Humboldt-Forums. Kontinuierliche und langfristige Kommunikation und Partizipation mit Berliner Kulturakteuren über die weitere inhaltliche Konzeption des Humboldt-Forums / vor allem Ausstellung Welt.Stadt.Berlin
7. Erhöhung des Bezirkskulturfonds und der Projektförderungen in den Bezirken.
8. Reform des KLR-Systems (Kosten-Leistungs-Rechnung) für den Kulturbereich und der Budgetzuweisung in den Bezirken
3. Kulturpolitik stärkt Kulturelle Teilhabe
EINRICHTUNG EINES FONDS FÜR KULTURELLE VIELFALT
Nie war Berlins Bevölkerung so vielfältig wie heute. Wir fordern daher die Schaffung eines Diversity-Fonds, der nach dem Modell des Hauptstadtkulturfonds und des Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung innovationsbereite Institutionen, Akteur*innen der freien Szene, Migrant*innen-Organisationen und Nachwuchstalente dabei unterstützt, sich zu öffnen, vorhandene Fähigkeiten zu nutzen und in größerer Diversität zu arbeiten. Der Fonds für kulturelle Vielfalt soll es ermöglichen, Veränderungsprozesse in den Bereichen Personal, Programm und Publikum einzuführen und neue Zielgruppen anzusprechen sowie neue Aktionsformen hervorzubringen. Vor allem aber soll er Geflüchteten und anderen Protagonisten einen Zugang zu Basisressourcen und eine selbstbestimmte Entwicklung eigener Initiativen ermöglichen. Fachjurys, die auch mit migrantischen Expert*innen besetzt sind, sind von wesentlicher Bedeutung. Sie sorgen für Transparenz und Zielorientierung.
AUSBAU KULTURELLE BILDUNG
1. effiziente Abstimmungsmechanismen zwischen den Programmen auf Bundes-, Landes-, Bezirks-, Stiftungs- und institutionellen Ebenen. Identifizierung einer zentralen Stelle zur Information und Beratung der Akteur*innen und Antragsteller*innen (bei der Kulturverwaltung oder beim Projektfonds), qualifizierte Beratung für Kofinanzierungsmöglichkeiten mit Blick auf die europäischen Förderfonds
2. Signifikante Beteiligung der Ressorts Stadtentwicklung und Integration bei der Förderung künstlerischer Initiativen und Projekte der kulturellen Bildung, die kreative Stadtentwicklung und Gestaltung von interkultureller Stadtgemeinschaft fokussieren – insbesondere unter Einbezug der Veränderungsprozesse durch den Zuzug von Geflüchteten
3. Behandlung von Kulturelle Bildung als Gesamtkomplex (wie in anderen Bundesländern). Stärkung der Strukturen für Kulturelle Bildung sowohl an den Schulen wie auch in den Jugendzentren und Einrichtungen der Jugend- und Familienhilfen, JugendJVA und Bewährungshilfen
4. Verbesserung der strukturellen, räumlichen wie personellen Voraussetzungen für Kulturelle Bildung an den Schulen. Das bedeutet insbesondere, dass Schulleitungen und zuständige Partner bei der Bildungsverwaltung ausdrücklich Lehrer*innenunterstützen und mit Zusatzstunden ausstatten, um die vielfältigen Kooperationsangebote mit Kunstschaffenden und ihren Einrichtungen wahrzunehmen. Lehrpersonen sollen an Planungen mitzuwirken und die Aktivitäten mit dem Unterricht / mit Unterrichtszeiten verbinden können.
5. Erweiterung der institutionellen Fördermöglichkeiten, um wichtige und langjährig erfolgreiche Großprojekte und Einrichtungen zu sichern. Dies betrifft insbesondere kulturelle Bildungsprojekte und Jugendeinrichtungen für Tanz, Musik, Theater, künstlerisches Handeln (TanzZeit, Jugendkunstschulen, Jugendkulturhäuser, junge Kreativzentren).
6. Zügige Umsetzung des Masterplans zur Umsetzung der Berliner Rahmenkonzepts Kulturelle Bildung und den sich daraus ergebenden Veränderungen
7. Entwicklung praxisorientierter, bürokratieentlasteter Förderungsformen für Kulturelle Bildung für und mit Geflüchteten: Fokus Zusammenarbeit mit Berliner Jugendlichen, Ausweitung und Verstetigung von Tandem-Projekten zwischen Einrichtungen für Geflüchtete und Berliner Kulturinstitutionen.
8. Verankerung Kultureller Bildung in allen Programmen Berlins zur Förderung der selbstbestimmten Teilhabe von Geflüchteten am Kulturleben.
9. Stärkere Förderung von Theater für und mit Kindern und Jugendlichen sowohl bei den Kinder- und Jugendtheatern, wie auch bei sonstigen Trägern.
Hier die Wahlprüfsteine als pdf zum herunterladen: